Allgemeine Geschäftsbedingungen der
ROKOCO GmbH
und der
ROKOCO Predictive Analytics GmbH,
Grünwald



I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Anwendungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für die ROKOCO GmbH als auch die ROKOCO Predictive Analytics GmbH.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, also in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung sowohl der ROKOCO GmbH als auch der ROKOCO Predictive Analytics GmbH, soweit keine von den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
    4. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre Geschäftsbedingungen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Ihre Geschäftsbedingungen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


  2. Allgemeine Leistungsbeschreibung

    1. Unsere Leistungen bestehen entweder einzeln oder in Kombination
      • aus Beratungsleistungen,
      • aus Bewertung von Versorgungsleistungen,
      • aus verschiedenen Softwarelösungen, die wir Ihnen für Ihren laufenden Betrieb mittels einer Nutzungslizenz zur Verfügung stellen,
      • aus Softwareentwicklungsleistungen, mit der Sie uns beauftragen,
      • aus der Lieferung von Datensätzen.
    2. Was wir Ihnen im Einzelnen zur Verfügung stellen, ergibt sich aus unserer jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
    3. Alle unsere Leistungen beruhen auf komplexen versicherungs- und finanzmathematischen Methoden. Zur Würdigung und Interpretation unserer Leistungen ist versicherungs- und finanzmathematisches sowie statistisches Expertenwissen und aktuarielle Erfahrung erforderlich.
    4. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gehören die Prüfung der uns übergebenen Unterlagen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit nicht zu unseren Aufgaben. Stellen wir jedoch offensichtliche Fehler in den Unterlagen oder Annahmen fest, werden wir Sie darauf hinweisen.
    5. Wenn wir im Rahmen unserer Beauftragung Empfehlungen zu einer geänderten Allokation von Portfolien abgeben, stellt dies weder Anlageberatung noch Portfolioverwaltung dar. Wir empfehlen weder den Kauf noch den Verkauf von bestimmten Finanzinstrumenten, wir treffen keine Anlageentscheidungen und haben kein Verfügungsrecht über Finanzinstrumente Ihres Portfolios. Für den Erfolg einer auf Basis unserer Empfehlungen durchgeführten änderung der Allokation übernehmen wir keine Garantie.
    6. Wenn wir im Rahmen unserer Beauftragung Empfehlungen zu Rückversicherungstransaktionen abgeben, so stellt dies keine Rückversicherungsvermittlung dar. Wir vermitteln weder Rückversicherer noch Rückversicherungsverträge.
    7. Wenn wir im Rahmen unserer Beauftragung aktuarielle Beratungsleistungen erbringen, welcher Art auch immer, stellt dies keine Funktionsausgliederung dar. Sie bleiben für die Vorhaltung und ordnungsgemäße Besetzung aller wichtigen Funktionen und insbesondere der Schlüsselfunktionen selbst verantwortlich.


  3. Nutzungsumfang

    1. Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen durch Sie nur für den vertraglich spezifizierten Zweck verwendet werden.
    2. Eine Verwendung unserer Leistungen zu Marketingzwecken jeder Art ist unzulässig.
    3. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, soweit sich aus dem Auftragsinhalt nicht bereits unsere Einwilligung zur Weitergabe an bestimmte Dritte ergibt.


  4. Rechtsmängel

    1. Wir stehen nach Maßgabe der Bestimmungen in dieser Ziffer 4 dafür ein, dass unsere Leistungen frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch unsere Leistung haften wir nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.
    2. Wir haften für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 12.1 Satz 1 gilt entsprechend.
    3. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
    4. Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er Sie uns angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
    5. Werden durch eine unserer Leistungen Rechte Dritter verletzt, werden wir nach eigener Wahl, auf eigene Kosten und unter angemessener Berücksichtigung Ihrer Interessen Ihnen das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen, oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten.
    6. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, sind Sie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen zu mindern. Ihre etwaigen Schadensersatzansprüche unterliegen den Beschränkungen der Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    7. Ansprüche von Ihnen wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.4 – 12.6. Für unseren zusätzlichen Aufwand gilt Ziffer 12.7 entsprechend.


  5. Unsere allgemeine Haftung

    1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 5 eingeschränkt.
    2. Wir haften Ihnen stets
      1. für die von uns sowie unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
      2. nach dem Produkthaftungsgesetz und
      3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir, unsere Organen, gesetzliche Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben,
      4. für abgegebene Garantien nach Maßgabe der Ziffer 5.5 dieser Bestimmungen.
    3. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, außer soweit dadurch eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
    4. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
    5. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung ferner auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 150.000,-. Für die Verjährung gelten Ziffern 12.4 – 12.6 entsprechend. Wir und Sie können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 5.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.
    6. Aus einer Garantieerklärung haften wir nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie aus¬drücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffern 5.4 – 5.5.
    7. Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haften wir nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch Sie erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von uns tritt diese Haftung nur ein, wenn Sie vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt haben. Dies gilt nicht, soweit dies als unsere Leistung vereinbart ist.
    8. Für Ihre Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche gegenüber uns gelten Ziffern 5.1 bis 5.6 entsprechend. Ziffern 11.3 bis 11.5 bleiben unberührt.
    9. Ihnen und uns ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
    10. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.


II. Besondere Bestimmungen bei Softwareleistungen und damit verbundenen Dienst- und Werkverträgen

  1. Zugang

    1. Sofern vertraglich explizit vereinbart, stellen wir den Zugang zu unserer Software als Cloudlösung über das Internet zur Verfügung. In der Regel erfolgt jedoch eine Integration im Rechenzentrum des Kunden.
    2. Darüberhinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
    3. Wir können aktualisierte Versionen der Software bereitstellen. Wir werden Sie über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und die aktualisierte Version entsprechend verfügbar machen.


  2. Nutzungsumfang

    1. Die vertragsgegenständlichen Software dürfen durch Sie nur für den vertraglich spezifizierten Zweck verwendet werden.
    2. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum werden nicht übertragen oder sonst wie eingeräumt. Jede weitergehende Nutzung über die vertraglich vereinbarte oder mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumte hinaus bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
    3. Sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, dürfen Sie unsere Software insbesondere nicht von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Ferner ist es nicht gestattet, unsere Software ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
    4. Wir sind berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
    5. Im Falle eines vertragswidrigen überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung haben Sie uns auf Verlangen unverzüglich sämtliche Ihnen verfügbare Angaben zur Geltendmachung unserer Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.
    6. Wir sind berechtigt, Ihre Zugangsberechtigung zu widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn Sie die Ihnen gestattete Nutzung erheblich überschreiten oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstoßen. Damit verbunden können wir den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Wir werden Ihnen vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung können wir nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.
    7. Unser Anspruch auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
    8. Sie haben einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem Sie nachgewiesen haben, dass die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden ist.


  3. Störungsmanagement bei Software

    1. Wir nehmen Ihre Störungsmeldungen entgegen, ordnen diese Störungskategorien (Ziffer 8.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu und führen anhand dieser Zuordnung die Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durch.
    2. Wir nehmen während unserer üblichen Geschäftszeiten Ihre ordnungsgemäßen Störungsmeldungen entgegen und versehen sie jeweils mit einer Kennung. Auf Ihre Anforderung bestätigen wir Ihnen den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden wir entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
      1. „Schwerwiegende Störung“
        Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Sie können dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
      2. „Sonstige Störung“
        Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch Sie mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
      3. „Sonstige Meldung“
        Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien „schwerwiegende Störung“ und „sonstige Störung“ fallen, werden den „sonstigen Meldungen“ zugeordnet. „Sonstige Meldungen“ werden von uns nur nach den dafür getroffenen vertraglichen Vereinbarungen behandelt.
    4. Bei Meldungen über „schwerwiegende Störungen“ und „sonstige Störungen“ werden wir unverzüglich anhand der von Ihnen mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.
    5. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit.
    6. Sonst werden wir entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder bei Drittsoftware die Störungsmeldung zusammen mit den Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.
    7. Wir werden Ihnen uns vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Sie müssen solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und uns bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.


  4. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz

    1. Für jeden Fall, in dem in Ihrem Verantwortungsbereich unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, haben Sie jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre.
    2. Der Nachweis, dass Sie die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten haben oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt Ihnen vorbehalten.
    3. Wir bleiben berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.


  5. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit

    1. Für unsere Zusammenarbeit benennen wir und Sie jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Jede Kommunikation zwischen uns erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
    2. Sie sind verpflichtet, uns soweit erforderlich zu unterstützen und in Ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu werden Sie uns insbesondere alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit, sofern unsere Software auf Ihren Systemen läuft, einen Remotezugang auf Ihr System ermöglichen. Soweit aus Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden wir eine angemessene Regelung vereinbaren. Sie sorgen ferner dafür, dass fachkundiges Personal für unsere Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht.
    3. Soweit vertraglich vereinbart, dass Leistungen bei Ihnen vor Ort erbracht werden können, stellen Sie uns auf Wunsch unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
    4. Sofern Software und Daten in der Cloud liegen, sind wir für die Datensicherung zuständig. Falls die Software gemäß vertraglicher Vereinbarung in Ihrem Rechenzentrum installiert ist, und weiter nichts anderes vertraglich vereinbart ist, werden Sie für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Komponenten (etwa Hardware, Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.
    5. Sie verpflichten sich, vor dem Einsatz unserer Software diese auf einer geeigneten Testumgebung so zu testen, dass ein störungsfreier Livebetrieb gewährleistet ist.
    6. Mängel sind unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.
    7. Sie werden uns bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für etwaige Rückgriffsansprüche gegen Dritte.
    8. Sie und wir als Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.
    9. Sie und wir als Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.


  6. Störungen bei der Leistungserbringung

    1. Wenn eine Ursache, die wir nicht zu vertreten haben, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
    2. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, können wir auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer Sie haben die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs.
    3. Wenn Sie wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen können oder solches behaupten, werden Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob Sie diese Rechte geltend machen oder weiterhin die Leistungserbringung wünschen. Bei einem Rücktritt haben Sie uns den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    4. Geraten wir mit der Leistungserbringung in Verzug, ist Ihr Schadens- und Aufwendungsersatz wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf unserer groben Fahrlässigkeit oder unserem Vorsatz beruht.
    5. Bei einer Verzögerung der Leistung haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Machen Sie wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so sind Sieberechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.


  7. Sachmängel und Aufwendungsersatz

    1. Wir leisten Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
    2. Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
    3. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 5 oben dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend.
    4. Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
    5. Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige von Ihnen durch uns führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
    6. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
    7. Wir können Vergütung unseres Aufwands verlangen, soweit
      1. wir aufgrund einer Meldung tätig werden, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer Sie konnten mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
      2. eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch Sie als Mangel nachweisbar ist, oder
      3. zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung Ihrer Pflichten anfällt.


III. Datenschutz und Schlussbestimmungen

  1. Datenschutz

    1. Soweit Sie uns im Rahmen unserer Beauftragung personenbezogene Daten von Ihnen oder aus ihrem Bereich zur Verfügung stellen oder wir hierauf zugreifen können, werden wir diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Wir werden Ihre Weisungen für den Umgang mit diesen Daten beachten. Etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung sind von Ihnen zu tragen. Sie werden mit uns die Details für den Umgang mit Ihren Daten nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.
    2. Unbeschadet unserer eigenen Verantwortung zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften bleiben Sie im Auftragsverhältnis der Verantwortliche. Wir sind weder Auftragsdatenverarbeiter noch gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne. Verarbeiten Sie personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so stehen Sie dafür ein, dass Sie dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt sind und insbesondere dass Sie dazu berechtigt sind, uns diese Daten zur Verfügung zu stellen oder uns den Zugriff hierauf zu gestatten. Sie stellen uns im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.
    3. Für das Verhältnis zwischen uns und Ihnen gilt: Gegenüber der betroffenen Person tragen Sie die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten, außer soweit wir etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer uns zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten haben. Sie werden etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme von uns durch die betroffene Person. Wir werden Sie im Rahmen unserer Pflichten unterstützen.
    4. Wir gewährleisten, dass Ihre Daten ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.


  2. Schlussbestimmungen

    1. Soweit unsere Verträge oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
    2. Wird eine einzelne Regelung unserer Verträge oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
    3. Eine änderung unserer Verträge oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
    4. Auf unsere Verträge und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
    5. Gerichtsstand ist ausschließlich München. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.


V. 1.0/19